Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.11.2007 - 24 ZB 07.1970 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngerätes zur Verhinderung eines drohenden Rechtsverstoßes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ; Einsatz von Radarwarngeräten im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät sichergestellt und vernichtet werden
- beck-blog (Kurzinformation)
Vorsicht in Bayern: Sicherstellung eines Radarwarners ohne Stromversorgungskabel ist rechtmäßig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Polizei beschlagnahmt Radarwarngerät - Wer so ein Gerät am Armaturenbrett montiert, plant einen Rechtsverstoß
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Gericht erlaubt Sicherstellung und Vernichtung eines verbotenen Radarwarners sind auch mobile Navigationsgeräte betroffen?
Besprechungen u.ä.
- beck.de , S. 53 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngerätes
Verfahrensgang
- VG München, 13.06.2007 - M 7 K 06.3163
- VGH Bayern, 13.11.2007 - 24 ZB 07.1970
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1549
- NZV 2008, 375
- DÖV 2008, 426
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588
Vernichtung von Radarwarnern rechtens
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2007 - 24 ZB 07.1970
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München stehe auch nicht im Einklang mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 1998 (NZV 1998, 520).Zutreffend haben Widerspruchsbehörde und Verwaltungsgericht dargelegt, dass im vorliegenden Fall nur auf diese Weise zuverlässig verhindert werden kann, dass das Gerät im Straßenverkehr eingesetzt wird und dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt (vgl. auch BayVGH vom 16.7.1998, NZV 1998, 520).
- VG Bayreuth, 08.10.2015 - B 2 K 15.166
Beseitigungsanordnung, Genehmigungsfähigkeit, Abfallbeseitigungsanlage, …
Eine Gefahr in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Zustand bei ungehindertem Ablauf des Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führen würde (vgl. BayVGH, B. v. 13.11.2007, Az. 24 ZB 07.1970; OVG Münster, B. v. 10.01.1985, Az. 4 B 1434/84). - AG Aichach, 25.06.2014 - 3 OWi 606 Js 130832/13
Bußgeldrelevanz eines Gerätes zur Anzeige von Verkehrsüberwachungen
Insofern schließt sich das Amtsgericht den rechtlichen Erwägungen des Amtsgerichts Lüdinghausen im Urteil vom 14.03.2008, 19 OWi 89 Js 103/08 - 16/08, sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 13.11.2007, 24 ZB 07.1970 (jeweils in juris abrufbar), an.